Mit GWP-Rechner den eigenen Handlungsbedarf ermitteln

Mit unserem GWP-Rechner ist es besonders einfach, den GWP-Wert (Global Warming Potential) des in Ihrer Anlage verwendeten Kältemittels herauszufinden.

  • Sie brauchen lediglich den Namen des von Ihnen verwendeten Kältemittels und die Füllmenge einzugeben. Diese Angaben können Sie mit den Kriterien „Leckageerkennungssystem“ und/oder „Hermetische Anlage“ kombinieren.
  • Gleichzeitig mit dem GWP-Wert erfahren Sie, welcher Handlungsbedarf für Sie besteht.
  • Was der GWP-Wert aussagt, können Sie weiter unten lesen.

GWP-Rechner

Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von:
Dies ergibt wiederum ein CO2-Äquivalent von: Tonnen
Information zum Prüfzyklus:
Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf!
Das Kältemittel hat einen zu hohen GWP-Wert! Seit 2020 ist dieser auf < 2.500 beschränkt (Kennzeichnungspflicht beachten). In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Es stehen jedoch viele andere Stoffe zur Verfügung. Sie sollten außerdem den Einsatz von natürlichen Kältemitteln (CO2, NH3 Kohlenwasserstoffe) oder im Servicefall einen Weiterbetrieb mit wiederaufbereitetem Kältemittel in Betracht ziehen.
Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren.
Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten und grundsätzlich Kennzeichnungspflichen u.a. bezüglich der Füllmenge, des GWP-Wertes und des CO2-Äquivalents.
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Was der GWP-Wert aussagt

GWP ist die Abkürzung für „Global Warming Potential“, steht also für das Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO₂ (auch als CO₂-Äquivalent bezeichnet). Der Wert beschreibt die Erderwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum, bei Kältemitteln in der Regel über 100 Jahre.

Je höher also der GWP-Wert ist, desto klimaschädlicher ist die entsprechende Substanz. Ein konkretes Rechenbeispiel: Das CO₂-Äquivalent des verbreiteten Kältemittels R134a, auf einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet, ist 1430. Das bedeutet, dass ein Kilogramm R134a innerhalb der ersten 100 Jahre nach der Freisetzung 1.430 Mal so stark zum Treibhauseffekt beiträgt wie ein Kilogramm CO₂. Die Freisetzung von 1 kg R134a entspricht also der Freisetzung von 1.430 kg CO₂.

Die am häufigsten eingesetzten fluorierten Kältemittel und ihr GWP:

Zum Vergleich: Einige Alternativen zu F-Gasen und ihr GWP (natürliche Kältemittel)

Warum es wichtig ist, den GWP-Wert bzw. das CO₂-Äquivalent zu ermitteln

Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen sollten – ebenso wie Dienstleister, die z.B. Wartungs- und Serviceleistungen für diese Anlagen anbieten – den GWP-Wert des in der Anlage verwendeten Kältemittels auf jeden Fall kennen. Denn gemäß der aktuellen europaweiten F-Gase-Verordnung gelten je nach GWP-Wert eines Kältemittels bzw. CO₂-Äquivalent unterschiedliche Regelungen und Verbote.

Insbesondere sieht die Verordnung für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2.500 bereits ab dem 1.1.2020 gravierende Beschränkungen und Regelverschärfungen vor. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen und Verbote kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, etwa einen anhaltenden Maschinenstillstand im Fall einer Leckage.

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