Das Kältemittel R 410A: Eigenschaften und mögliche Alternativen

Als Betreiber von Klima- oder Kälteanlagen, die mit dem Kältemittel R 410A arbeiten, finden Sie im folgenden Text eine kurze Übersicht über R 410A und mögliche Alternativen zu diesem Kältemittel. Zudem erfahren Sie, welcher Handlungsbedarf im Rahmen der geltenden EU-Verordnung zu F-Gasen für Sie als Nutzer von R 410A besteht, und wo Sie weitergehende Informationen und Hilfestellung erhalten können.

Informationen zu R 410A

R 410A ist ein Kältemittel, das zu je 50 Prozent aus R 32 (Difluormethan) und R 125 (Pentafluorethan) besteht. Das Gemisch wurde als Ersatz-Kältemittel für die seit einigen Jahren verbotenen R 22-Anlagen entwickelt und zeigt praktisch das gleiche Leistungsverhalten wie das H-FCKW Kältemittel R 22.

R 410A gehört zu den synthetischen Kältemitteln, die in Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. Es ist, neben dem ebenfalls verbreiteten R 134a, das Mittel, mit dem seit Jahren rund 90 Prozent aller Raumklimasysteme und Wasserkühlsätze betrieben werden. R 410A ist zwar nicht ozonschädlich, jedoch mit einem GWP (Global Warming Potential)-Wert von 2088 ein Treibhausgas.

Aktuelle Situation

Zwar ist R 410A aufgrund seines GWP-Wertes unterhalb von unter 2.500 von vielen derzeitigen Verboten im Rahmen der EU-F-Gase-Verordnung noch nicht betroffen. Jedoch sorgen das Phase-down-Szenario der Verordnung und die daraus folgende schrittweise Mengenbeschränkung der Kältemittel mit hohen GWP-Werten dafür, dass es zu einer zunehmenden Mittelverknappung kommen wird. Somit ist eine deutliche Preissteigerung auch bei R 410A zu erwarten.

Dazu kommt, dass Mono-Split-Klimageräte mit einer Kältefüllmenge von weniger als 3 kg Kältemittelfüllmenge ab 2025 nicht mehr mit Kältemitteln befüllt werden dürfen, die GWP-Werte über 750 aufweisen. Somit darf ab diesem Zeitpunkt auch R 410A in entsprechenden Geräten nicht mehr verwendet werden. Das betrifft ab 2025 neu in Verkehr gebrachte Geräte. Weitere drastische Einschränkungen folgen.

Mögliche Alternativen zu R 410A

Es gibt derzeit einen Trend, R 410A durch ein Alternativ-Kältemittel mit ebenso günstigen Eigenschaften, jedoch deutlich niedrigerem GWP-Wert zu ersetzen. Das Kältemittel R 32 (GWP 675) wird als mögliche Alternativ-Lösung für R 410A vielfach angesehen und ist z. B. bei Geräten asiatischer Hersteller bereits verbreitet im Einsatz. Es wird von namhaften Geräteherstellern für Wärmepumpen und Klima-Split-Systemen favorisiert. R 32, aus dem R 410A zur Hälfte besteht, ist zwar leicht brennbar, hat aber eine niedrige Brenngeschwindigkeit und entzündet sich nur unter bestimmten, vermeidbaren Umständen (eingestuft in der Sicherheitsklasse „A2L“). Es ist somit als gering gefährlich einzustufen. Damit gelten allerdings unter Umständen geänderte Aufstellbedingungen für die Anlage, die im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Die Vorteile von R 32 liegen – neben dem deutlich niedrigeren GWP-Wert – vor allem in der geringeren Füllmenge und sehr guten Werten hinsichtlich der Kühl- und Heiz-Effizienz.

Als weitere Alternativen zu R 410A bzw. R 32 in Klimasystemen und Wärmepumpen sind die Gemische R 452B (GWP = 698) und R 454B (GWP = 466) bzw. R 454C (GWP = 148) zu nennen. Diese Niedrig-GWP-Kältemittel sind ebenfalls der Sicherheitsklasse A2L zugeordnet.

Unter den „natürlichen“ Kältemitteln würde sich R 290 (Propan, GWP = 3) anbieten, was durch die Einstufung in Sicherheitsklasse A3 erhöhte Anforderungen stellt. Monoblock-Wärmepumpen in der Außenaufstellung z.B. sind mit R 290 bereits serienmäßig verfügbar.

Fazit

R 410A kann als Kältemittel zumindest bis zum Jahr 2025 ohne Einschränkung verwendet werden, wird aber aufgrund der zunehmenden Mengenbeschränkungen in den nächsten Jahren weniger leicht erhältlich sein und voraussichtlich deutlich teurer werden. Betreiber, die dieses Mittel in ihren Anlagen verwenden, sollten zumindest in Erwägung ziehen, in absehbarer Zeit auf ein alternatives Kühlmittel umzurüsten.

Weitere Infos: Der GWP-Wert von Kältemitteln und seine Bedeutung für Betreiber

Wenn Sie R 410A derzeit im Einsatz haben, sollten Sie sich den GWP-Wert errechnen lassen. Aufgrund dieses Wertes geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen:

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Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren. Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten bezüglich der Füllmenge, des CO2-Äquivalents sowie der Recycling- oder Aufbereitungsanlagen.

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