Berichtspflichten gesetzeskonform umsetzen
Die umfangreiche Gesetzgebung der Europäischen Union stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomieverordnung.
Sind Sie darauf vorbereitet, die erforderlichen Informationen zu erheben, den Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen? Oftmals fehlt es an dem erforderlichen Know-how, um derlei Anforderungen intern umzusetzen.
Unser Expertenteam aus dem Umweltschutz unterstützt Sie bei der Erstellung eines korrekten und richtlinienkonformen Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD und EU-Taxonomie.