Nachhaltigkeitsberatung – CSRD und EU-Taxonomie

Berichtspflichten gesetzeskonform umsetzen

Die umfangreiche Gesetzgebung der Europäischen Union stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomieverordnung.

Sind Sie darauf vorbereitet, die erforderlichen Informationen zu erheben, den Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen? Oftmals fehlt es an dem erforderlichen Know-how, um derlei Anforderungen intern umzusetzen.

Unser Expertenteam aus dem Umweltschutz unterstützt Sie bei der Erstellung eines korrekten und richtlinienkonformen Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD und EU-Taxonomie.

Die Richtlinien auf einen Blick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte für Unternehmen zu standardisieren. Unternehmen werden dazu verpflichtet, nicht nur finanzielle, sondern auch nicht-finanzielle Informationen offenzulegen, insbesondere in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG).

Ein zentraler Bestandteil der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf Gesellschaft und Umwelt (inside-out) berichten als auch umgekehrt über die Einflüsse von Nachhaltigkeitsaspekten auf das eigene Unternehmen (outside-in).

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihre Investitionen und Aktivitäten im Einklang mit den EU-Nachhaltigkeitszielen zu gestalten.

Ökologisch nachhaltige Investitionen und Aktivitäten:

  • müssen wesentlich zu einem oder mehreren von sechs Umweltzielen beitragen (substantial contribution), indem sie beschriebene technische Bewertungskriterien erfüllen
  • dürfen kein anderes Umweltziel signifikant beeinträchtigen (do no significant harm; DNSH)
  • müssen soziale Mindestansprüche erfüllen (minimum social safeguard).

Ist mein Unternehmen von CSRD oder EU-Taxonomie betroffen?

Von der Berichtspflicht für das Jahr 2025 betroffen sind insbesondere in Deutschland ansässige Unternehmen:

  • mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder
  • einem jährlichen Umsatz von 40 Mio. € und/oder
  • einem Vermögen von 20 Mio. €
    (insofern sie nicht bereits als kapitalmarktorientierte Großunternehmen von der Berichtspflicht nach NFRD betroffen waren).

Trifft das auf Sie zu?

Jetzt gilt es, alle Grundlagen zu schaffen, um die erforderlichen Informationen und Kennzahlen ab dem Jahr 2025 zu erheben. Sind die Prozesse und Strukturen in Ihrem Unternehmen darauf ausgelegt, dass Ihre Fach- und Führungskräfte den verlangten Bericht erstellen und nach Vorlage beim Wirtschaftsprüfer veröffentlichen können?

Für einen rechtssicheren Weg stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen der gesetzlichen Regelungen im Umweltschutz zuverlässig zur Seite.

Unsere Leistungen zur Nachhaltigkeitsberatung

  • Prüfung der Berichtspflicht nach CSRD und EU-Taxonomie
  • Anleitung zur Berichtserstellung nach EU-Taxonomie
    (u. a. Wirtschaftstätigkeiten benennen, Taxonomiefähigkeit prüfen, Kennzahlen ermitteln, Unterstützung beim Lagebericht)
  • Anleitung zur Berichtserstellung nach CSRD
    (u. a. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse anleiten und auswerten, Abstimmung der ESRS und Unterstützung bei der Erhebung der erforderlichen Kennzahlen, Unterstützung beim Lagebericht)
Nachhaltigkeit ist längst kein "nice-to-have" mehr, sondern ein entscheidender Faktor für Unternehmen, um durch transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzeskonform zu agieren, Vertrauen bei Stakeholdern zu stärken und die langfristige Relevanz am Markt zu sichern. Die Transformation hin zu einer transparenten Berichterstattung ermöglicht Unternehmen, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und ihre Ziele im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.

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