Störfallbeauftragte: Gefahrensituationen vermeiden, bevor sie auftreten

Umfassende und regelmäßig überprüfte Sicherheitsmaßnahmen sind in den Prozessanlagen z. B. chemisch-pharmazeutischer und metallverarbeitender Betriebe oder Energie-Unternehmen oberstes Gebot. Menschliches Versagen, unerkannte Materialermüdung oder unerwünschte chemische Reaktionen – die Gründe sind vielfältig, warum es in einem Betrieb zum Störfall kommen könnte.

Wenn Betreiberinnen und Betreiber nicht im Vorfeld eine entsprechende Beurteilung durchgeführt haben, reicht unter Umständen eine einfache Fehlbedienung aus, um eine große Menge an Gefahrstoffen freizusetzen und hierdurch die Gesundheit von Mitarbeitenden und Anwohnern zu gefährden oder Menschenleben etwa durch Feuer und Explosionen zu riskieren.

Unzureichende Sicherheit von Prozessanlagen kann auch über den entstandenen Schaden hinaus für ein betroffenes Unternehmen fatale Folgen haben – vom Verlust der Reputation über massive finanzielle Einbußen bis hin zur Betriebsschließung.

Deshalb gilt es, durch vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen den Ernstfall möglichst effektiv zu vermeiden.

Der Gesetzgeber definiert hierfür unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung, StörfallV) die Rahmenbedingungen, welche Vorkehrungen Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, zur Verhinderung von Ereignissen sowie zur Schadensbegrenzung treffen müssen.

Betreiberinnen und Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen der oberen Klasse sind vonseiten des Gesetzgebers dazu verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, wenn in einem Betriebsbereich die Mengen gefährlicher Stoffe die in der 12. BImSchV benannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten.

So schreibt § 58 a Absatz 1 des BImSchG vor, dass Betreiber von Betriebsbereichen der oberen Klasse einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen haben, um Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu minimieren und bei schweren Unfällen die potenziellen Gefahren für Mitarbeitende, Nachbarschaft und die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls kann die Ernennung von Störfallbeauftragten behördlich angeordnet werden.

Weitere wichtige Richtlinien für den sicheren Betrieb von Prozessanlagen sind:

  • Störfall-Verordnung (StörfallV),
  • Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen (4. BImSchV),
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).

Für den Störfallbeauftragten ebenfalls relevante Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung für die Prozessanlage und zum Explosionsschutz sind:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Was sind die Aufgaben von Störfallbeauftragten?

Generell wirken Störfallbeauftragte auf eine Verbesserung der Anlagensicherheit hin. Dazu gehören nach BImSchG § 58 b folgende Tätigkeiten:

  • Überwachung der Einhaltung von Regelungen des BImSchG, der 12. BImSchV sowie weiterer Auflagen,
  • Regelmäßige Kontrolle der betrieblichen Anlagen,
  • Berichterstattung über festgestellte Mängel und Erarbeitung von Vorschlägen zur Behebung,
  • Information des Betreibers über Störungen, die die Allgemeinheit bzw. die Nachbarschaft gefährden,
  • Jährliches Reporting an den Betreiber.

Im Gegenzug ist der Anlagenbetreiber gemäß BImSchG § 58 c dazu verpflichtet, vor Investitionsentscheidungen, der Planung von Betriebsanlagen oder der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen rechtzeitig eine Stellungnahme des Störfallbeauftragten einzuholen.

Das sogenannte Vortragsrecht stellt darüber hinaus sicher, dass der Störfallbeauftragte Mängel, Bedenken oder Vorschläge jederzeit und unverzüglich direkt der Geschäftsleitung mitteilen kann.

In der Regel arbeitet der Störfallbeauftragte eng mit Immissionsschutzbeauftragten und Sicherheitsfachkräften zusammen. Ist eine sachgemäße Erfüllung der Aufgaben sichergestellt, kann auch ein und dieselbe Person die Funktion des Störfall- und des Immissionsschutzbeauftragten übernehmen.

Welche Unternehmen benötigen Störfallbeauftragte?

In § 1 Absatz 2 der 5. BImSchV ist zusammengefasst, wann ein Störfallbeauftragter bestellt werden muss: Unternehmen müssen Störfallbeauftragte benennen, wenn in einem Betriebsbereich gefährlichen Stoffe vorhanden sind, deren Mengen die in der 12. BImSchV, Anhang 1 definierten Schwellen erreichen oder überschreiten.

In Einzelfällen kann die Behörde auch dann die Bestellung eines Störfallbeauftragten anordnen, wenn die Mengenschwellen der vorhandenen gefährlichen Stoffe nicht erreicht werden.

Die Tätigkeit von Störfallbeauftragten ist insbesondere in mittleren und kleinen Unternehmen häufig kein Fulltime-Job. In diesem Fall muss sich eine einzelne Person oft um mehrere Bereiche vom Immissionsschutz über den Gewässerschutz bis zum Arbeitsschutz kümmern und kann damit keiner Aufgabe vollends gerecht werden. Hier lohnt es sich, fachlich versierte Unterstützung von außen hinzuzuziehen. Mit erfahrenen externen Störfallbeauftragten sparen Sie Kosten und können sich in Ruhe auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Störfallbeauftragte brauchen eine besondere Fachkunde und Zeit für ihre Aufgabe

Die Aufgaben des Störfallbeauftragten lassen sich nicht begleitend neben einer Haupttätigkeit bewältigen und erfordern die ganze Aufmerksamkeit. Nicht alle Mitarbeitenden sind für die Funktion des Störfallbeauftragten gleichermaßen qualifiziert. § 7 der 5. BImSchV legt fest, welche fachlichen Anforderungen Störfallbeauftragte erfüllen müssen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik,
  • Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen, in denen die in Anhang II der 5. BImSchV geforderten Fachkenntnisse eines Störfallbeauftragten vermittelt werden,
  • Zweijährige Kenntnis vergleichbarer Anlagenarten aus einer praktischen Tätigkeit.

Störfallbeauftragte müssen ferner nach § 10 der 5. BImSchV über die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönlichen Eigenschaften für die Ausübung ihrer Tätigkeit verfügen.

Für eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung der Anlagen ist es darüber hinaus erforderlich, die Gefährdungsbeurteilungen für die Prozessanlagen (HAZOP) sowie die sonstige sicherheitstechnische Dokumentation regelmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten. Um für den Betreiber die Aufgabe übernehmen zu können, muss dem Störfallbeauftragten auch die entsprechende Zeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Verantwortung für die Sicherheit eines Betriebsbereichs und die Beseitigung von Sicherheitsrisiken liegt immer beim Betreiber. Die Aufgabe von Störfallbeauftragten besteht in der Beratung und Unterstützung von Geschäftsführung und Betriebsleitern.

Warum Sie die Aufgaben von Störfallbeauftragten in die erfahrenen Hände der Experten von Infraserv Höchst legen sollten

  • Alle behördlichen Anforderungen an den Anlagenbetrieb erfüllen: Vorgaben für den Stand der Sicherheitstechnik sowie zu beachtende Regelwerke werden regelmäßig aktualisiert. Für Anlagenbetreiber und Mitarbeitende in Unternehmen ist es hier oft schwierig, immer mit allen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Spezialisten von Infraserv Höchst kennen stets die neuesten Versionen aller relevanten Regelwerke.
  • Eigene Personalressourcen entlasten: Die Tätigkeit des Störfallbeauftragten erfordert eine umfassende Fachkunde und regelmäßige Weiterbildungen. Je größer Ihre Anlage ist, desto komplexer und umfangreicher fallen die Aufgaben der Störfallbeauftragten aus. Sie sparen Zeit und Kosten und gewinnen an rechtlicher Sicherheit im täglichen Betrieb, wenn Sie für die sicherheitstechnische Betreuung der Anlagen und Verfahren einen externen Experten bestellen.
  • Von unternehmensübergreifender Anlagen-Erfahrung eines Industriepark-Betreibers profitieren: Als Betreiber des Industrieparks Höchst betreut Infraserv Höchst mit seinen Experten diverse Industrie-Betriebe innerhalb und außerhalb des Industrieparks Höchst im Bereich Störfall-Verordnung. Dank unserer umfassenden Erfahrung mit den unterschiedlichsten Arten von Prozessanlagen schauen unsere Spezialisten über den Tellerrand hinaus und können Sie auch bei der Erarbeitung neuer und sicherer Prozesse unterstützen.
  • Aufwendige Zusatzaufgaben auslagern, Verwaltungsaufwand reduzieren und bedarfsgerechte Rundumbetreuung von Fachleuten buchen: Die Service-Leistungen von Infraserv Höchst gehen weit über die Stellung des Störfallbeauftragten sowie die Beratung zur Anlagen- und Prozesssicherheit hinaus. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auch in den Bereichen Genehmigungs-, Immissionsschutz- und Abfallmanagement sowie beim Arbeitsschutz mit Rat und Tat zur Verfügung.

So unterstützt Sie Infraserv Höchst bei der Umsetzung der StörfallV bzw. BetrSichV in Ihrem Betriebsbereich

  • Erster Check Ihrer bestehenden Dokumentation zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Vollständigkeitskontrolle bei Sicherheitsbericht und -konzept oder Explosionsschutzdokument, Bewertung von Störfallstoffen, Plausibilitätsprüfung der HAZOP oder der Einstufung von PLT-Sicherheitsfunktionen),
  • Überprüfung der Sicherheit von Prozessanlagen und der zugehörigen Dokumentation (z. B. durch die Begehung von Anlagen, die Bewertung konkreter Fragestellungen zu den Prozessen oder der Anbindung an Ver- und Entsorgungsnetze),
  • Dauerhafte Beratung des Betreibers von Prozessanlagen durch Anlagensicherheitsingenieure von Infraserv, Stellung des Störfallbeauftragten,
  • Sicherheitstechnische Bewertung von Prozessanlagen durch HAZOP/PAAG z. B. im Rahmen von Neubauten oder Anlagenänderungen oder wiederkehrend bei der Fortschreibung der Sicherheitsberichte,
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Anlagenoptimierung unter dem Aspekt der Störfallvermeidung,
  • Unterstützung in der Behörden-Kommunikation im Fall von Ereignissen bzw. Störfällen oder bei Inspektionen durch Behördenvertreter.

Leistungen von Infraserv Höchst, die Sie im Rahmen der Umsetzung der StörfallV-Bestimmungen in Anspruch nehmen können

  • Übernahme der Funktion des Störfallbeauftragten,
  • HAZOP/PAAG-Beurteilung: Systematische und strukturierte Prozessgefahrenanalyse (PHA) zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Risiken sowie Festlegung der Anforderungen an PLT-Sicherheitsfunktionen und Einrichtungen zur Anlagensicherheit (SIF/EzA),
  • Explosionsschutz: Erarbeitung von Explosionsschutzkonzepten und Explosionsschutzdokumenten,
  • Erstellung von Sicherheitsberichten und Sicherheitskonzepten nach StörfallV,
  • Durchführung von Ausbreitungsberechnungen nach StörfallV oder zum Explosionsschutz,
  • Unabhängige Auditierung Ihres Sicherheitsmanagementsystems nach StörfallV.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Infraserv Störfallbeauftragten! Jetzt Infraserv Experten-Tipps und Ratgeber zum Thema Störfall herunterladen!

Whitepaper herunterladen

Kundenkontakt

Montag - Freitag
8:00 - 17:00 Uhr

Wir sind für Sie da!