Störfallbeauftragte: Gefahrensituationen vermeiden, bevor sie auftreten
Umfassende und regelmäßig überprüfte Sicherheitsmaßnahmen sind in den Prozessanlagen z. B. chemisch-pharmazeutischer und metallverarbeitender Betriebe oder Energie-Unternehmen oberstes Gebot. Menschliches Versagen, unerkannte Materialermüdung oder unerwünschte chemische Reaktionen – die Gründe sind vielfältig, warum es in einem Betrieb zum Störfall kommen könnte.
Wenn Betreiberinnen und Betreiber nicht im Vorfeld eine entsprechende Beurteilung durchgeführt haben, reicht unter Umständen eine einfache Fehlbedienung aus, um eine große Menge an Gefahrstoffen freizusetzen und hierdurch die Gesundheit von Mitarbeitenden und Anwohnern zu gefährden oder Menschenleben etwa durch Feuer und Explosionen zu riskieren.
Unzureichende Sicherheit von Prozessanlagen kann auch über den entstandenen Schaden hinaus für ein betroffenes Unternehmen fatale Folgen haben – vom Verlust der Reputation über massive finanzielle Einbußen bis hin zur Betriebsschließung.