Unsere Immissionsschutz­beauftragten …

… entlasten Unternehmen der Chemie- und Pharma-Industrie bei den komplexen Herausforderungen, die der Gesetzgeber mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an die Betriebe stellt. Die verantwortungsvolle Tätigkeit von Immissionsschutzbeauftragten erfordert nicht nur eine umfassende Fachkunde, sondern auch eine genaue Kenntnis von aktuellen regulatorischen Vorgaben sowie zukünftig zu erwartenden Anforderungen.

Immissionsschutz berührt viele Bereiche im Unternehmen. Deshalb müssen Immissionsschutzbeauftragte nicht nur fachkundig und im regulatorischen Bereich versiert sein, sondern auch als gute Kommunikatoren fungieren.

Immissionsschutzbeauftragte brauchen breite Expertise

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig die Einhaltung der gesetzlich geregelten Anforderungen an den Betrieb der Anlagen in folgenden Bereichen zu überprüfen:

  • Schadstoffeinträge in die Luft
  • Emission von Lärm und Auftreten von Erschütterungen
  • Umweltauswirkungen durch den Anlagenbetrieb von weiteren Erscheinungen, wie beispielsweise von Gerüchen

Den Immissionsschutzbeauftragten kommt dabei mit ihrer informierenden und beratenden Funktion eine entscheidende Rolle zu: Sie wirken im Unternehmen darauf hin, Anlagen, Produktionsabläufe, Ressourceneinsatz und verwendete Anlagenbauteile umweltgerecht zu gestalten und betriebliche Prozesse nach immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren.

Dabei berührt die Tätigkeit der Immissionsschutzbeauftragten verwandte Bereiche wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gewässerschutz, Brandschutz sowie Abfallwirtschaft mit den Aspekten Kreislaufwirtschaft und Kaskadennutzung von Ressourcen. Gegebenenfalls ist für die Anlage auch ein Störfallbeauftrager zu bestellen.

Der Immissionsschutzbeauftragte steht im Dialog mit den für den Anlagenbetrieb und die Umweltaspekte verantwortlichen Mitarbeitern des Unternehmens und der Geschäftsleitung. Er kennt die Zusammenhänge zwischen den anlagenbezogenen Gegebenheiten und den Umweltauswirkungen. Dadurch ist es ihm möglich, den Betreiber bei der Verbesserung der Umweltleistung seiner Anlagen im laufenden Betrieb und für geplante Projekte zu unterstützen.

Immissionsschutzbeauftragte von Infraserv sorgen mit ihrer Fachkompetenz für maximale Rechtssicherheit im täglichen Betrieb und übernehmen für die Unternehmen viel bürokratischen Aufwand im Umgang mit Behörden.

Immissionsschutzbeauftragter ist in KMU und größeren Betrieben oft ein Fulltime-Job

Mitarbeitende eines Unternehmens, das nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen betreibt, sind oft kaum in der Lage, der Verantwortung allein gerecht zu werden, die mit dieser vielschichtigen Aufgabe verbunden ist. Und Firmen, denen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Immissionsschutz aus Zeitmangel, Nachlässigkeit, Überforderung oder schlicht Unwissenheit Fehler unterlaufen, müssen unter Umständen mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen und Strafen bzw. Einschränkungen im Anlagenbetrieb rechnen.

Deshalb empfiehlt es sich, für den Immissionsschutz externe Fachleute hinzuzuziehen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, aktuelle und zu erwartende Bestimmungen kennen und herstellerunabhängig mit den spezifischen Anforderungen an die chemische Industrie vertraut sind.

Immissionsschutz ist Vertrauenssache. Deshalb haben Sie mit den Experten von Infraserv Höchst immer einen festen Ansprechpartner, der ihr Unternehmen bestens kennt und gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, die alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich überzeugen können.

Immissionen vs. Emissionen – was ist der Unterschied?

Wir haben für Sie kurz zusammengefasst, wie sich Immissionen und Emissionen voneinander unterscheiden:

  • Emissionen bezeichnen den Ausstoß von festen oder gasförmigen luftfremden Stoffen, die die Atmosphäre, das Wasser oder Böden verunreinigen. Emissionen werden durch Prozessschritte Ihrer Anlagen verursacht und verlassen über verschiedene Wege Ihren Betriebsbereich.
  • Immissionen hingegen sind die Einwirkungen von Verunreinigungen in Luft, Wasser und Boden auf Organismen wie Menschen, Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf Materialien wie etwa die Bausubstanz von Gebäuden Ihres Nachbarn.

Schall, Schwingungen, elektromagnetische Felder oder Strahlung werden als nichtstoffliche Emissionen und Immissionen kategorisiert. So handelt es sich etwa bei den Geräuschen, die Maschinen in einer Fabrikhalle erzeugen, um Emissionen. Bei dem Geräuschpegel, dem die Mitarbeitenden in ihrer Arbeitsumgebung ausgesetzt sind, spricht man hingegen von Immissionen.

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