Der elektronische Türsteher
Sicherheitseinweisung von Besuchern und Partnerfirmenmitarbeitern
Sicherheit ist ein vielschichtiger Begriff. So vielschichtig, dass er in vielen Sprachen keine eindeutige Entsprechung hat: Ins Englische kann Sicherheit mit „security“ übersetzt werden – die Verhinderung von unbefugtem Zugriff auf Einrichtungen. Sicherheit kann aber auch „safety“ bedeuten – den Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefahren. Und schließlich kann Sicherheit als „certainty“ gedeutet werden – die Gewissheit, alles richtig gemacht zu haben.
Was muss der Besucher wissen?
- Wo sind die Meldestellen?
- Welche Alarmsignale gibt es?
- Welche Gefahrstoffe kommen zum Einsatz?
- Was für eine persönliche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben?
- Wie ist der Umgang mit Arbeitsgenehmigungen?
- U. v. m.
Eine hohe Verantwortung
Eigentümer und Betreiber tragen die hohe Verantwortung, die Sicherheit auf ihrem Betriebsgelände zu gewährleisten. Darf man diese Aufgabe einer Maschine übertragen? Man darf nicht nur, es ist sogar empfehlenswert. Führen wir uns die verbundenen Prozesse einmal im Schnelldurchgang vor Augen:
Zunächst ist zu prüfen, ob der Besucher überhaupt eine Zutrittsberechtigung zu einer sicherheitssensiblen Zone hat. Und sicherheitssensibel ist in unseren Branchen ja buchstäblich jeder Bereich. Voraussetzung für die Zutrittsberechtigung ist unter anderem der Nachweis, dass der oder die Betreffende die geltenden Sicherheitsvorschriften kennt und zu befolgen weiß. Das ist ein weites Feld, das schnell sehr kleinteilig werden kann:
Will der Besucher nur an einem Meeting in einem Konferenzraum teilnehmen, muss er vielleicht nicht mehr als die Verkehrsregeln auf dem Gelände und die Sammelpunkte für den Fall eines Alarms kennen. Will er eine Baustelle oder eine Werkhalle besuchen, muss er wissen, welche Schutzkleidung vorgeschrieben ist und wie man sie anlegt. In einem Reinraum- oder Hochsicherheitslabor gelten noch einmal ganz andere Voraussetzungen. Kurzum: Es gibt viele verschiedene Sicherheitsbereiche, die unterschiedliche Einweisungen erfordern.
In vielen Betrieben erfolgt die entsprechende Einweisung durch einen Mitarbeiter, der für die Sicherheit in der betreffenden Zone verantwortlich ist. Aber Menschen machen Fehler. Sei es, dass er oder sie einen schlechten Tag hat und einfach einen wichtigen Punkt in der Checkliste übersieht. Sei es, dass aus falsch verstandener Höflichkeit „ein Auge zugedrückt“ wird. Oder sei es, dass man den Prozess aus Zeitdruck abkürzen will. Auch können Sprachbarrieren dazu führen, dass nicht alle Besucher die Einweisung richtig verstehen. Egal warum: Wenn dann etwas passiert, kann das Folgen bis hinauf in die Geschäftsleitung und für das ganze Unternehmen haben – schlimmstenfalls sogar Konsequenzen zivil- und strafrechtlicher Natur.
Was muss das Unternehmen sicherstellen?
- Hat die eingewiesene Person alles richtig verstanden?
- Konnten die Informationen an das ganze Team weitergegeben werden?
- Sind eventuelle Sprachbarrieren überwunden?
- Wie lang ist die Einweisung gültig?
- Woran ist zu erkennen, ob eine Person eingewiesen ist?
- Sind Einweisung und Zugangsberechtigung rechtssicher dokumentiert?
Check! Check! Check!
Besucher des Industrieparks Höchst sind mit unserem „elektronischen Türsteher“ ZEUS seit Jahren vertraut. Sie wissen, dass man seine Sicherheitsfreigabe in regelmäßigen Abständen durch Beantwortung eines Fragenkatalogs erneuern muss, aber dass sich der Terminal den Besucher in der Zwischenzeit merkt und durchwinkt. Das Touchscreen-Verfahren am Terminal ist so einfach und komfortabel, dass Gäste aus anderen Unternehmen immer wieder fragen, ob es möglich wäre, dieses System auch am eigenen Standort einzuführen. Ist es. Selbstverständlich komplett individualisierbar: Mit Terminals für jedes Werkstor, jeden Gebäudeeingang, jede Baustelle, jedes Labor, jede Etage und jeden Arbeitsbereich. Wer zugangsberechtigt ist, erhält einen Zertifikatsdruck/Besucherausweis oder ein Etikett als Helmaufkleber – bei entsprechender Verknüpfung zu einem Zugangssystem öffnen sich Türen und Tore nur für diese eingewiesenen Personen.
Zur Anpassung an Ihre Bedürfnisse führt unser erfahrenes Sicherheitsteam gemeinsam mit Ihnen eine gründliche Analyse der herrschenden Anforderungen und Ihrer bestehenden Prozesse durch. Diese werden, wo nötig, ergänzt und dann terminal-gerecht aufbereitet. Und zwar in allen relevanten Sprachen – ein weiterer Vorteil der Digitalisierung. Wo es hilft, wird die Einweisung durch Grafik- und Videoformate oder ansprechende Animationseffekte unterstützt – auch das kann ein Mensch in der Regel gar nicht leisten. Ein Verständnistest am Schluss des Einlassprozesses ist Voraussetzung für den Zutritt. Und selbstverständlich werden user-bezogen alle Check-in-Prozesse an allen Terminals rechtssicher dokumentiert und nach aktuellen Datenschutzregeln aufbewahrt.
Darüber hinaus ermöglicht unsere Variantenvielfalt Online-Einweisungen über das Internet, über eine Verknüpfung im Firmennetzwerk oder als autarkes System. Ebenso vielfältig sind die Hardwaremöglichkeiten in Form von Wand- oder Standgeräten sowie Handhelds als Indoor- oder Outdoor-Ausführung.