BAFA-Leistungen in Anspruch nehmen: Anlagen modernisieren mit staatlicher Förderung
Ob im chemisch-pharmazeutischen Bereich, in der Lebensmittel- und Prozess-Industrie oder im Automotive-Sektor: Wer industrielle Anlagen betreibt, muss heute immer strengere Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich Energieeffizienz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit erfüllen. Die Grundlage hierfür bilden nicht nur die ehrgeizigen Klimaziele der EU-Kommission, sondern auch Regelungen wie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen TA Luft und TA Lärm sowie den damit verbundenen Anlagen-Genehmigungsverfahren.
Mit BAFA-Förderung und Infraserv Höchst als fachkundigem Begleiter:
- Energieeffizienter produzieren
- Gebäudetechnik mit Kälte- und Klimaanlagen auf den neuesten Stand bringen
Energieeffizienter werden – und Bundesförderung in Anspruch nehmen
Viele Unternehmen stehen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage vor der Situation, dass sie diverse Anlagen und ihre Gebäudetechnik von fossilen auf erneuerbare Energieträger umrüsten oder ihre Kälte- und Klimaanlagen auf klimaneutrale Kältemittel umstellen müssen. Das erfordert unter Umständen enorme Investitionen, bei denen es jedoch in vielen Fällen möglich ist, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Neue EEW-Richtlinie eröffnet viele Chancen auf finanzielle Entlastung
Seit dem 1. Mai 2023 gilt die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW-Richtlinie), die Fördermittel für Investitionen in energieeffiziente Technologien in mehreren Modulen bereitstellt. Erstmals sind dabei u. a. auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie förderfähig.
Die Experten von Infraserv Höchst beraten und unterstützen Sie vor allem bei den ersten vier Förder-Modulen:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
Ersatz alter Anlagen und Aggregate oder Neuanschaffung von hoch energieeffizienten Technologien für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Ersatz alter Anlagen und Aggregate oder Neuanschaffung von Technologien zur Wärmegewinnung aus Solaranlagen, Wärmepumpen, Geothermie oder Biomasse
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Investitionen in Soft- und Hardware für ein Energie- und Umweltmanagement-System
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Investitionen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen
Beispiel: Förderung nach EEW für eine Kälteanlage mit 100 kW Kälteleistung
Diese Angaben sind unverbindlich. Die Förderung ist auf höchstens 150.000 Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Förderungsvoraussetzung ist die Einhaltung der in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen genannten Vorgaben.