Wichtige Änderungen in den Gefahrgutvorschriften
Laden Sie das Thema bei uns ab – Herausforderungen rund um Gefahrgut erfolgreich managen
Alle zwei Jahre ändern sich die Vorschriften zum Gefahrguttransport. Am 1.1.2023 ist es wieder soweit: Dann treten die neuen Gefahrgutvorschriften der einzelnen Verkehrsträger in Kraft. Dieses Mal sind die Änderungen recht umfangreich und kleinteilig. Keine Angst: Wir wollen Sie in diesem Artikel nicht im Detail damit belasten. Stattdessen haben wir eine ganz simple Empfehlung für Sie: Laden Sie Ihre Gefahrgut-Herausforderungen einfach bei uns ab. Wir bringen Sie weiter.
Stoffe, Gemische und Produkte mit gesundheitsschädlichen, entzündlichen, explosions- oder anderweitig gefährlichen Eigenschaften werden als Gefahrstoffe bezeichnet. Der Umgang damit, z. B. Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung und Lagerung einschließlich Umfüllen und Entnehmen, ist durch das Gefahrstoff-Umgangsrecht geregelt.
Transportiert man einen Gefahrstoff, z. B. auf der Straße, wird er in der Regel zum Gefahrgut. Je nach Beschaffenheit und Art des beinhalteten Risikos werden Gefahrgüter in neun verschiedene Klassen mit wiederum etlichen Unterklassen eingeteilt.
Hier kommt ein anderer rechtlicher Rahmen zum Tragen: Die Abkürzung ADR steht für die französische Bezeichnung des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”. RID steht für den ebenfalls französischen Namen der „Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter“. Beide Vorschriften werden im zweijährigen Rhythmus aktualisiert. Weitere internationale Vorschriften regulieren den Transport von Gefahrgütern im Luftverkehr sowie zur See und in der Binnenschifffahrt.
Im Privatgebrauch sind Gefahrgüter von den Vorschriften befreit – vorausgesetzt, sie sind einzelhandelsgerecht verpackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt: Im häuslichen Umgang, etwa mit Feuerwerkskörpern oder Grill-Gasflaschen, reicht es meist, einfach die Verpackungshinweise zu beachten und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Hingegen stellt sich die Gefahrgutlogistik im professionellen Maßstab erheblich komplizierter dar. Und Verstöße können hier mit empfindlichen Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Fehler drohen überall
Die Fehlerbreite im Gefahrgutmanagement ist ziemlich hoch: Sie reicht von Mängeln am Fahrzeug und der persönlichen Schutzausrüstung über unkorrekte Ladungssicherung und mangelhafte Kennzeichnung bis hin zu Verstößen gegen die umfangreichen Dokumentationspflichten. Interessanterweise werden viel mehr Fehler beim Transport von Stückgütern gemacht als bei Tanktransporten. Das konnten wir z. B. im 1. Halbjahr 2018 bei der Überwachung von rund 21.000 Fahrzeugen im Industriepark Höchst feststellen: Im Tankverkehr lag die Fehlerhäufigkeit nur bei 1,7 %, während 11,2 % der Stückguttransporte Mängel aufwiesen. Vermutlich liegt der Grund in einer höheren Professionalisierung aufgrund eines präsenteren Risikobewusstseins bei Tanklastzugführern.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Schwere der Beanstandungen weiterhin ansteigt, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit. Dabei machen sprachliche Verständigungsprobleme die Durchführung der Kontrollen schwieriger und zeitaufwändiger.
Auch ein offensichtliches mangelndes Sicherheitsbewusstsein mancher Fahrzeugführer und Frachtführer (Beförderer) trägt zur Zunahme der Verstöße bei. Das bekommen bei Kontrollen vor allem kleinere, oft auch ausländische Transportunternehmen zu spüren, die sich häufig überhaupt nicht darüber im Klaren sind, dass ihre Ladung oder auch nur Teile davon unter das Gefahrgutrecht fallen.
Infraserv Höchst macht das für Sie
Nur um eine kleine Vorstellung davon zu vermitteln, dass es nicht unbedingt an sprachlichen Verständigungsproblemen liegt, wenn sich jemand in dem Vorschriftendschungel verloren fühlt – hier ist ein wirklich winziger Auszug aus der neuen ADR 2023:
„Punkt 5.4.1.1.5: Sondervorschriften für Bergungsverpackungen, einschließlich Bergungsgroßverpackungen, und Bergungsdruckgefäße
Wenn gefährliche Güter in einer Bergungsverpackung gemäß Unterabschnitt 4.1.1.19, einschließlich Bergungsgroßverpackungen, Verpackungen oder Großverpackungen größerer Abmessungen, die aufgrund ihres Typs und ihrer Prüfanforderungen für eine Verwendung als Bergungsverpackung geeignet sind, befördert werden, ist im Beförderungspapier nach der Beschreibung der Güter der Ausdruck «BERGUNGSVERPACKUNG» hinzuzufügen. Wenn gefährliche Güter in einem Bergungsdruckgefäß gemäß Unterabschnitt 4.1.1.20 befördert werden, ist im Beförderungspapier nach der Beschreibung der Güter der Ausdruck «BERGUNGSDRUCKGEFÄSS» hinzuzufügen.“
Wer sich nicht durch die jeweils mehr als 1.000 Seiten starken Gefahrgutvorschriften kämpfen möchte, findet Hilfe bei Infraserv Höchst. Als Betreiber des Industrieparks Höchst verfügen wir selbstverständlich über ein hochleistungsfähiges Logistikzentrum. Damit können wir unseren Kunden ein vollständiges Portfolio an Services rund um Ihre Gefahrgüter anbieten: von der sicheren Lagerung über maßgeschneiderte weltweite Transportlösungen bis hin zu einer Vielzahl von Services, darunter nicht zuletzt Gefahrgut- und Zollmanagement.
Unser Trimodalport im Industriepark vernetzt die Verkehrsträger Wasser, Straße und Schiene. Die Anbindung an den nahegelegenen Flughafen Frankfurt macht Lieferungen in die ganze Welt möglich. Dafür arbeiten wir mit erfahrenen langjährigen Speditionspartnern zusammen. Und unser Nutzfahrzeugzentrum wartet nicht nur unsere eigenen Fahrzeuge, sondern steht auch externen Kunden zur Verfügung.
Hilfe zur Selbsthilfe
Auch mit Rat und Tat stehen wir unseren Logistik-Kollegen zur Seite: Mit praxisnahen und auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen E-Learning-Kursen und Präsenz-Schulungen sowohl im Industriepark als auch an ihrem Standort unterstützen wir sie dabei, ihre Mitarbeiter für die Herausforderungen des internationalen Logistikgeschäfts fit zu halten. Unsere Schulungsreferenten verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und nutzen ihr fundiertes Know-how, um den größtmöglichen Nutzen für unsere Logistik-Partner zu schaffen.
Nur eine kleine Auswahl aus unserem Angebot:
- Wir schulen „Beauftragte Personen“ für die Verkehrsträger ADR (Straße) und RID (Eisenbahn).
- Darüber hinaus bieten wir Spezialkurse im Luftverkehr an, etwa für Versender und Verpacker von Gefahrgütern.
- Auch Führungskräfte werden hinsichtlich ihrer haftungsrechtlichen Verantwortung im Gefahrgutbereich von uns unterwiesen.
- Und natürlich gehört auch das regelmäßige Updating auf die neuesten relevanten Regelwerksinhalte zu unseren Leistungen.
Haben Sie einen Gefahrgutbeauftragten?
Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und dem Pflichten als Beteiligter in einer der relevanten Gefahrgutverordnungen zugewiesen sind, muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten, d. h. einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter, haben und diesen schriftlich bestellen. Für die eigene Crew bedeutet das natürlich eine zusätzliche Belastung. Die gute Nachricht: Der Gefahrgutbeauftragte muss nicht auf der Gehaltsliste des Unternehmens stehen. Sie können diese Funktion outsourcen. Zum Beispiel an uns.
Als externer Berater berichtet der von uns gestellte Gefahrgutbeauftragte an Ihre Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung. Er stellt die allzeitige Regelwerksverfolgung sicher, kümmert sich um rechtssichere Dokumentationen für allfällige Audits und setzt gemeinsam mit Ihnen eine schlagkräftige Organisationsstruktur für eine nachhaltige Umsetzung auf.