Beschreibung: | Wiederholungsunterweisung für Benutzer von Atemanschluss, Preßluftatmern, Druckschlauch - und Frischluft - Saugschlauchgeräten
Auszug aus der BGR / GUV-R 190; Absatz 3.2.4 Unterweisung / Allgemeines
Der Unternehmer hat nach §3 Abs. 1 "PSA-Benutzungsverordnung" (PSA-BV) in Verbindung mit §31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.
Die theoretische Unterweisung umfasst folgende Themen :
- Zweck des Atemschutzes,
- Regelwerke für den Atemschutz,
- Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens,
- Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe,
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
- Atmung des Menschen,
- physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte,
- Einteilung, Aufbau und Wirkungsweise der Atemschutzgeräte,
- Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung),
- Anlegen der Atemschutzgeräte,
- Verhalten unter Atemschutz,
- Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern,
- Instandhaltung (z.B. Kontrolle),
- Entsorgung.
Voraussetzung und Anforderung:
An dieser Unterweisung können nur Personen teilnehmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften gesundheitlich in der Lage sind Atemschutz zu tragen.
Zum Zeitpunkt der Unterweisung ist eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26/2 bzw. G 26/3 erforderlich.
Da in der Wiederholungsunterweisung auch Bestandteil ein praktischer Teil ist, ist es dringend erforderlich das die Teilnehmer am Schulungstag keine Behaarung im Dichtbereich der Atemschutzmaske haben.
Ansonsten können die Teilnehmer nur an der theoretischen Unterweisung teilnehmen, welche dann auch so bescheinigt wird.
Dies ist von der entsendenden Firma im Vorfeld sicher zustellen.
Allgemeine Informationen:
Für Schulungsteilnehmer ist in der Zeit der Schulung die Schranke zum Parkplatz Tor West frei geschaltet und kann benutzt werden. Nach Beendigung der Schulung an die Ausfahrtsschranke fahren, diese öffnet dann automatisch.
Der Zugang zum Schulungsgebäude D 176 ist von Extern. Schulungsteilnehmer müssen nicht in den Industriepark Höchst. Mitarbeiter aus dem IPH sollten ihren Werksausweis mit sich führen.
Zu den Unterweisungen werden Getränke und zum Frühstück eine Verpflegung gestellt.
Ab -und Ummeldungen von angemeldeten Mitarbeiter richten Sie bitte an: [email protected] Es ist unbedingt erforderlich das alle Teilnehmer im Dichtbereich einer Voll- oder Halbmaske rasiert sind.
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