Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Permanenter Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben, die von schwindender Motivation und der „inneren Kündigung“ über „Burnout“ bis hin zu langwierigen psychischen und körperlichen Beschwerden reichen können. Führungskräfte sind von psychischen Problemen ebenso betroffen wie etwa Mitarbeitende in der Verwaltung oder in der Produktion. Hier gilt es, in der Gefährdungsbeurteilung das generelle Arbeitsklima und die Bedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz auf den Prüfstand zu stellen.
Die Ursachen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Sie können im Miteinander mit den Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit Vorgesetzten begründet liegen oder aber auch in der Arbeitsorganisation, in der Aufgabe oder in der Gestaltung des Arbeitsumfeldes.
Seit 2013 sind Arbeitgeber laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen, zu dokumentieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.
Im Vergleich zu anderen Gefährdungen lässt sich die psychische Belastung am Arbeitsplatz schwerer erfassen. Sie kann beispielsweise nicht wie der Lärmpegel mit einem Gerät gemessen werden und ist nicht sichtbar wie eine Stolperfalle. Eine gute Methode, psychische Belastungen zu erfassen ist, Mitarbeitende und Führungskräfte zu diesen zu befragen.
Gefährdungsbeurteilung Psychische Gesundheit
1. Aufgabenbereiche und Tätigkeiten festlegen
Zur systematischen Vorbereitung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung werden Analysebereiche definiert, in denen alle Personen ähnlichen Belastungen ausgesetzt sind. Dies können Arbeitsplätze, Abteilungen, Großraumbüros oder Produktionshallen sein, in denen die Mitarbeitenden vergleichbare Tätigkeiten unter den gleichen räumlichen Bedingungen ausüben.
Nach welchen Kriterien die Tätigkeitsbereiche für die Psychische Gefährdungsbeurteilung definiert werden, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Eine beispielhafte Unterteilung der Tätigkeitsfelder wäre Produktion, Logistik, IT, Verwaltung und Außendienst.
Maßgebliche Akteure bei der Vorbereitung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung können neben der Geschäftsleitung die Personalabteilung, die Interessenvertretung der Mitarbeitenden (Betriebsrat) sowie Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sein.
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung erfordert zudem die Betreuung durch Psychologinnen und Psychologen oder zumindest psychologisch geschultes Personal mit ausgeprägter kommunikativer und methodischer Kompetenz. Hier empfiehlt es sich – auch aus Gründen der Neutralität – auf externe Fachkräfte zurückzugreifen.
2. Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
Die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen können je nach Kultur und Größe des Unternehmens und den speziellen Anforderungen der Belegschaft auf vielfältige Weise erfolgen. Mit Workshops, persönlichen Interviews und zielgruppenspezifischen Fragebögen bieten sich beispielsweise bewährte Methoden an, um die Gefährdungen zu ermitteln.
Dabei sollten die Mitarbeitenden von Anfang an in den Gefährdungsbeurteilungs-Prozess mit einbezogen werden, um eine breite Akzeptanz der damit verbundenen Maßnahmen sicherzustellen. Eine transparente Kommunikation und eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung sind unabdingbar, um eine positive Ausgangslage zu schaffen. Nur wenn sich Mitarbeitende mit ihren Anliegen ernstgenommen fühlen, werden sie einen Verbesserungsprozess aktiv und nachhaltig unterstützen.
Die Gefährdungsbeurteilung kann gegebenenfalls auch bereits vorhandene Informationen mitberücksichtigen, wie etwa Erkenntnisse aus früheren Mitarbeiterbefragungen.
Daten über die Entwicklung des Krankenstands und zu Fehltagen pro Abteilung, zu den häufigsten Gesundheitsbeschwerden oder zur Mitarbeiterfluktuation können hilfreich sein, um z. B. zu priorisieren, in welcher Abteilung bzw. in welchem Bereich die Gefährdungsbeurteilung zuerst durchgeführt wird.
3. Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen
Zur Verbesserung der Arbeitssituation ist es notwendig, die Ergebnisse aus den Mitarbeiterbefragungen zu bewerten, Handlungsfelder zu identifizieren und Maßnahmenideen abzuleiten.
Workshops mit Fachleuten aus den Bereichen Psychologie und Arbeitsmedizin sind eine erfolgversprechende Methode, um die gewonnenen Erkenntnisse in einen konkreten Maßnahmenplan umzusetzen. Empirische Referenzwerte, auf die etwa ein erfahrener externer Dienstleister wie Infraserv Höchst sowie Kranken- und Unfallversicherer zurückgreifen können, bieten sich darüber hinaus als Orientierungshilfe an.
4. Maßnahmen durchführen
Für die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ist der Arbeitgeber verantwortlich und muss die Initiative ergreifen. Bei der Realisierung spielt ein intaktes Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle. Auch deshalb ist es sinnvoll, externe und neutrale Fachleute mit dem „Blick von außen“ hinzuzuziehen.
Die Expertinnen und Experten von Infraserv Höchst begleiten Sie gerne beratend durch alle Phasen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung und können zum Erfolg der zu ergreifenden Maßnahmen beitragen.
5. Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
Für den nachhaltigen Erfolg ist es nötig, die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht als einmalige Maßnahme, sondern als einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im vertrauensvollen Dialog mit den Beteiligten zu verstehen. Nur wenn in regelmäßigen Abständen eine Wirkungskontrolle und zu gegebenem Zeitpunkt eine erneute Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt wird, lässt sich erkennen, ob die nach der Gefährdungsbeurteilung implementierten Optimierungen wirklich greifen oder ob weitere Schritte erforderlich sind.
6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
In Zeiten der digitalen Transformation und rapider gesellschaftlicher Veränderungen ist die Belegschaft einem ständigen Wandel der Arbeitsbedingungen ausgesetzt, der auch enormen psychischen Druck mit sich bringen kann. Deshalb ist es notwendig, Mitarbeitende permanent zu begleiten, um neue Gefährdungen für die psychische Gesundheit frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können.
7. Dokumentation
Die Dokumentation aller Gefährdungspotenziale für die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden und der entsprechenden Abhilfemaßnahmen ermöglicht die kontinuierliche Optimierung aller Unternehmensprozesse, um im Betrieb die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Als Begleiter bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung stellt Infraserv Höchst die erarbeitete Dokumentation als rechtssichere Basis für die Vorlage bei Behörden und die kontinuierliche Anpassung der Verbesserungsmaßnahmen bereit.