Gefährdungsbeurteilung mit Fachleuten: Gesundheitsschäden durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz vermeiden.
Wir alle kennen die Situation: Sie müssen dringend eine wichtige Aufgabe fertigstellen. Gleichzeitig „bohrt“ sich der Presslufthammer auf der Baustelle nebenan auch in Ihre Gehörgänge und versetzt mit seinen Vibrationen zusätzlich den Schreibtisch in Schwingungen. Mit der Konzentration ist es vorbei, und oft sind Kopfschmerzen sowie Abgeschlagenheit die Folge.
Weitaus schlimmer ist es für Menschen, die beispielsweise im Umfeld von Maschinen und in Produktionshallen permanent dem Stress von Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind. Im Sinne des Arbeitsschutzes fordert deshalb der Gesetzgeber von Unternehmen auch in diesem Bereich die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um Beschäftigte in Betrieben vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa 5 Millionen Arbeitskräfte gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt – bei lang andauernder Lärm-Exposition oder impulsmäßigem Lärm etwa durch laute Hammerschläge in der Metallbearbeitung. Zu hohe und ungeschützte Lärmexpositionen können dauerhafte Hörschwellenverschiebungen (Schwerhörigkeit) zur Folge haben. Dieser Prozess ist meist schleichend und verläuft zunächst unbemerkt.
Zu den langfristigen Gesundheitsbeschwerden durch Vibrationen etwa bei der Bedienung von Maschinen gehören z. B. Knochen- und Gelenkschädigungen, Durchblutungsstörungen sowie Erkrankungen des Nervensystems.
Mittlerweile sind Lärm- und Vibrationsmessungen deshalb heute fester Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben. Die Grundlagen hierfür bilden die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Technischen Regeln Lärm und Vibrationen (TRLV).
Machen Sie den Check mit den Infraserv-Spezialisten!
Ist die Gesundheit Ihrer Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen gefährdet? Kennen Sie alle diesbezüglichen behördlichen Vorgaben? Benötigen Sie strukturierte und fachkundige Unterstützung bei der Durchführung der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen?
Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung zu Lärm und Vibrationen
Mit den Experten von Infraserv Höchst machen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung alles richtig und laufen nicht Gefahr, wichtige, vom Gesetzgeber geforderte Aspekte zu übersehen.
Sie profitieren dabei von unserer umfassenden Erfahrung: Infraserv Höchst ist Betreiber des Industrieparks Höchst und führt in jedem Jahr eine Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen in den eigenen und fremden Betrieben durch. Dabei gehen unsere Fachleute sehr strukturiert vor und nutzen bewährte Checklisten, die laufend an die aktuelle Gesetzgebung und betriebliche Gegebenheiten angepasst werden.
Neben dem Bereich Lärm und Vibrationen unterstützen wir Sie auf allen Gebieten, in denen die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gefordert ist – von der Anlagen- und Maschinensicherheit über den Laborbetrieb und Gefahrstoffe bis hin zu Biostoffen und der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
Gefährdungsbeurteilung Lärm und Vibration
1. Aufgabenbereiche und Tätigkeiten festlegen
Zuverlässige und „wasserdichte“ Ergebnisse bei Lärm- und Vibrationsmessungen lassen sich nur erzielen, wenn sie von entsprechend geschulten Fachkräften nach klar definierten, allgemein verbindlichen Regeln durchgeführt werden.
Infraserv hält sich dabei streng an die Anforderungen, die laut den relevanten Regelwerken für eine fachgerechte Beurteilung von Bedeutung sind. Im Rahmen einer Arbeitsanalyse wird zunächst festgestellt, welche Aufgaben und Tätigkeiten die Mitarbeitenden durchführen und ob hierbei Einwirkungen durch Lärm und Vibrationen auf den Körper möglich sind.
2. Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
Wir messen Lärm und Vibrationen dort, wo sie in den Körper eintreten – also z. B. Lärm direkt in Ohrhöhe und Vibrationen an der Handinnenfläche oder der Schuhsohle. Anschließend erstellen wir Profile der betroffenen Mitarbeitenden und ihrer jeweiligen Tätigkeiten, um herauszufinden, wie lange die Personen Belastungen durch Lärm, Vibrationen und Schwingungen ausgesetzt sind.
Gemessen werden bei Vibrationsmessungen sowohl Ganzkörper-Vibrationen (GKV) etwa beim Sitzen und Hand-Arm-Vibrationen (HAV), die beispielsweise bei der Nutzung von Bohrmaschinen und Presslufthämmern auftreten.
Die Messungen werden während allen relevanten Tätigkeiten eines üblichen Arbeitstags durchgeführt, um einen Tages-Lärmexpositionspegel bzw. einen Vibrationsexpositions-Gesamtwert zu ermitteln. Überschreitet dieser die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV, erarbeiten wir mit Ihnen Maßnahmen, die die Gefährdung Ihrer Mitarbeitenden minimieren.
3. Geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln
Welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden ergriffen werden müssen, hängt auch von der Intensität der gemessenen Lärm- und Vibrationsexposition ab. Mögliche Optionen sind:
- Verbesserung der Vibrationsdämpfung in Fahrzeugen, z. B. durch Sitzfederung, Stoßdämpfer oder Reifen
- Einsatz von Dämmmatten
- Einsatz vibrationsärmerer Maschinen oder Austausch stark vibrierender Komponenten (Haltegriffe, Schwingsitze, etc.)
- Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen wie Anti-Vibrationshandschuhen oder Vibrations-Schutzschuhen
- Verringerung der Dauer eines Arbeitseinsatzes an vibrierenden Maschinen
- Weitere Veränderungen in Arbeitsabläufen
- Durchführung von Schallminderungsmaßnahmen, z. B. Schallisolierungen, Schallschutzkabinen, Schallschutzvorhänge oder schallabsorbierende Absorptionsflächen
- Einsatz von geräuschärmeren Maschinen
- Verringerung der Dauer eines Arbeitseinsatzes an Maschinen mit hoher Lärmexposition
4. Maßnahmen implementieren
Bei der Planung werden klare Prioritäten gesetzt: Diejenigen Maßnahmen, die den größten Minderungserfolg bei Lärm und Vibrationen versprechen, stehen an erster Stelle. Dabei gilt es, die Belegschaft mit einzubeziehen und transparent über alle Schritte zu informieren.
5. Überprüfen der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Vibrationsbelastungen werden laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft, um gegebenenfalls Nachbesserungen vornehmen zu können.
6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Lärm- und Vibrationsmessungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Denn mit jeder Veränderung der Anlagenkonfiguration oder von Arbeitsprozessen warten neue Fragestellungen. Auch das Schwingungsverhalten von Maschinen verändert sich im Lauf des Produktlebenszyklus. Deshalb bleibt die Gefährdungsbeurteilung ein kontinuierlicher Prozess.
7. Dokumentation als Basis künftiger Gefährdungsbeurteilungen
Die Dokumentation aller Gefährdungspotenziale durch Lärm und Vibrationen, denen die Mitarbeitenden bei ihren Tätigkeiten ausgesetzt sind, liefert die Grundlage für nachhaltig verbesserte und gesündere Arbeitsbedingungen.
Infraserv Höchst ist Ihr Partner für Gefährdungsbeurteilungen jeglicher Art
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und fachkundigen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in allen Bereichen Ihres Unternehmens.