Gefährdungsbeurteilung – warum sie für Ihr Unternehmen so wichtig ist

Als Betreiber einer Anlage und als Arbeitgeber tragen Sie eine Mitverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Belegschaft. Die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung verpflichtet Sie deshalb, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Die erfahrenen Experten von Infraserv Höchst unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei dieser komplexen Aufgabe.

Die gesetzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz sind sehr hoch und werden durch das Arbeitsschutzgesetz sowie durch eine Vielzahl von weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt: Unternehmer müssen sicherstellen, dass in ihrem Betrieb der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Sollten Menschen aufgrund von Arbeitsschutzmängeln Schaden erleiden, stellt sich sehr schnell die Frage nach Geschäftsführer- und Betriebsleiterhaftung.

Deshalb gilt: Vermeiden Sie in Ihrem Betrieb unnötige Risiken, indem Sie gemeinsam mit kompetenter Unterstützung potenzielle Gefahrenquellen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess immer weiter minimieren! Denn wer sich nicht laufend mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigt, verliert hier schnell den Überblick.

Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst unter anderem Bereiche wie

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Stoffe
  • Gefährdung durch Brände und Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
  • Gefährdung durch psychische Belastung
  • Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht die Identifizierung, Bewertung, Klassifizierung und Dokumentation von Gefährdungen und Belastungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Damit bildet die Gefährdungsbeurteilung einen Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Basis für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Ziel ist, potenzielle Gefährdungen im Arbeitsumfeld zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankungen kommen kann.

Infraserv ist Ihr kompetenter Partner für die umfassende Gefährdungsbeurteilung

Die erfahrenen Experten von Infraserv betrachten betrieblichen Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung immer als ein ganzheitliches Thema. Sie decken mit individueller Beratung viele Bereiche ab, wobei unser Leistungsportfolio laufend erweitert wird. Somit wird der dauerhaft (rechts-)sichere Betrieb in Ihrem Unternehmen gewährleistet:

Gefahrstoffe

Die Gesundheit der Mitarbeitenden im Betrieb und die Umwelt müssen vor den schädlichen Auswirkungen von Chemikalien geschützt werden.

Laborprozesse

Es darf erst gearbeitet werden, nachdem potenzielle Gefährdungen beurteilt und Schutzmaßnahmen implementiert wurden.

Maschinensicherheit

Mit der Gefährdungsbeurteilung muss bereits vor der Beschaffung und Inbetriebnahme der Arbeits­mittel begonnen werden.

Lärm- und Vibration

Vibrationen am Arbeitsplatz, etwa beim Fahren oder Bedienen von Maschinen, dürfen die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährden.

Psychische Gesundheit

In der Gefährdungsbeurteilung gilt es, das Arbeitsklima und die Bedingungen am Arbeitsplatz auf den Prüfstand zu stellen.

Biostoffe

Leistungsbeschreibung folgt in Kürze – stay tuned!

Anlagensicherheit

Leistungsbeschreibung folgt in Kürze – stay tuned!

Pandemie

Leistungsbeschreibung folgt in Kürze – stay tuned!

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich eine klar strukturierte Vorgehensweise, die in der Regel folgende Schritte umfasst:

Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1. Arbeits­bereiche und Tätig­keiten festlegen

Die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz bleibt immer bei der Geschäftsführung des Unternehmens. Manche Aufgaben lassen sich jedoch an kompetente Fachkräfte für Arbeitsschutz delegieren. Es gilt immer, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und schriftlich zu fixieren.

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2. Gefähr­dungen ermitteln und Risiken bewerten

Der sorglose Umgang mit Gefahrstoffen, blockierte Rettungswege, mangelhafter Brandschutz, Stolperfallen in der Produktion oder Werkstatt: Gefährdungen am Arbeitsplatz können ganz unterschiedlich aussehen. Auch psychische Belastungen durch permanente Über- oder Unterforderung, ständigen Termindruck oder unklare Verantwortlichkeiten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen machen. Hier gilt es, jeden Tätigkeitsbereich des Unternehmens einzeln unter die Lupe zu nehmen. Darüber hinaus muss eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung für Risikogruppen, Schwangere und Jugendliche, sogenannte besonders Schutzbedürftige, vorgenommen werden.

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3. Ermittlung geeigneter Schutz­maßnahmen

Nach der Identifizierung von Gefährdungen und der Beurteilung der damit verbundenen Risiken werden diese nach Priorität eingestuft und anschließend entsprechende Lösungsansätze erarbeitet.

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4. Maßnahmen durchführen

Je nach Gefährdungsart können die erforderlichen Lösungsansätze organisatorischer, technischer, personen- oder verhaltensbezogener Art sein. Schaffen Sie hier Transparenz bei Ihren Mitarbeitern über Schutzziele und Maßnahmen. Definieren Sie klare Zuständigkeiten und einen verbindlichen Zeitrahmen für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

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5. Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen

Für einen effektiven Arbeitsschutz ist es wichtig nachzuprüfen, ob die beschlossenen Maßnahmen von den verantwortlichen Personen termingerecht umgesetzt wurden und die Gefährdungen tatsächlich beseitigt sind. Sollte die angestrebte Lösung nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben, müssen Sie gegebenenfalls weitere geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln. Die Ergebnisse der Kontrolle sollten schriftlich protokolliert werden – sie fließen in die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung mit ein.

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6. Gefährdungs­beurteilung fortschreiben

Change-Management, digitale Transformation, neue Maschinen, Umgestaltungen in der Arbeitsorganisation, neue räumliche Voraussetzungen, der Umgang mit Gefahrstoffen: Ihr Unternehmen ist ebenso laufenden Veränderungen unterworfen wie die aktuelle Gesetzgebung zum Arbeitsschutz. Deshalb ist Arbeitsschutz ein kontinuierlicher (Verbesserungs-)Prozess. Eine erneute Gefährdungsbeurteilung wird immer dann fällig, wenn in Ihrem Betrieb neue Gefährdungspotenziale auftreten. Auch eine Erhöhung des Krankenstandes sowie die Zahl oder Art der Arbeitsunfälle können Anlass für eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung geben.

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7. Dokumentieren

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Eine gewissenhafte Dokumentation bildet die Grundlage für die kontinuierliche und effiziente Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

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Auf der sicheren Seite mit kompetenter Unterstützung

Nicht in allen Fällen sind Verantwortlichkeiten und Haftung für Aufgaben in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz gesetzlich eindeutig geregelt. Angesichts der Vielschichtigkeit der Anforderungen kann es helfen, externe, erfahrene Berater hinzuzuziehen, die in Ihrem Unternehmen sofort erkennen, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.

Infraserv ist Ihr Experte für die betriebsorientierte Gefährdungsbeurteilung

Welche Arbeitsschutz-Aspekte für die Gefährdungsbeurteilung zum Tragen kommen, hängt von der Struktur und den spezifischen Prozessen eines Unternehmens ab.

Infraserv Höchst betreut seit vielen Jahren u. a. Unternehmen im Industriepark Höchst in Sachen Gefährdungsbeurteilung. Die vielfältigen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Anlagen-Konfigurationen fließen in jede Gefährdungsbeurteilung mit ein.

Für alle Prozesse haben Infraserv-Experten bereits etablierte Standards entwickelt, die viele Arbeitsabläufe beschleunigen und kosteneffizienter gestalten. Alle Einzelschritte werden für Kunden transparent dokumentiert, um die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung zu vereinfachen und unnötigen Personal- und Kostenaufwand zu vermeiden.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten, wie Infraserv-Experten Ihr Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung entlasten können.

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