Gefährdungsbeurteilung – warum sie für Ihr Unternehmen so wichtig ist
Als Betreiber einer Anlage und als Arbeitgeber tragen Sie eine Mitverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Belegschaft. Die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung verpflichtet Sie deshalb, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Die erfahrenen Experten von Infraserv Höchst unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei dieser komplexen Aufgabe.
Die gesetzlichen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz sind sehr hoch und werden durch das Arbeitsschutzgesetz sowie durch eine Vielzahl von weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt: Unternehmer müssen sicherstellen, dass in ihrem Betrieb der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Sollten Menschen aufgrund von Arbeitsschutzmängeln Schaden erleiden, stellt sich sehr schnell die Frage nach Geschäftsführer- und Betriebsleiterhaftung.
Deshalb gilt: Vermeiden Sie in Ihrem Betrieb unnötige Risiken, indem Sie gemeinsam mit kompetenter Unterstützung potenzielle Gefahrenquellen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess immer weiter minimieren! Denn wer sich nicht laufend mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigt, verliert hier schnell den Überblick.
Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst unter anderem Bereiche wie
- Grundlegende organisatorische Faktoren
- Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
- Gefährdung durch ergonomische Faktoren
- Mechanische Gefährdung
- Elektrische Gefährdung
- Gefährdung durch Stoffe
- Gefährdung durch Brände und Explosionen
- Biologische Gefährdung
- Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Gefährdung durch psychische Belastung
- Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht die Identifizierung, Bewertung, Klassifizierung und Dokumentation von Gefährdungen und Belastungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Damit bildet die Gefährdungsbeurteilung einen Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Basis für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Ziel ist, potenzielle Gefährdungen im Arbeitsumfeld zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankungen kommen kann.