Mit einer Gefährdungsbeurteilung von Spezialisten den sicheren Laborbetrieb gewährleisten
Ihre Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit laufend chemischen Substanzen und Gefahrstoffen, aber auch anderen Gefährdungen ausgesetzt. Dabei kann es leicht zu gesundheitlichen Schäden etwa durch das Einatmen giftiger Dämpfe, Verätzungen, Hautreizungen oder Verbrennungen und Explosionen kommen. Deshalb gilt es, im Labor bei allen Arbeitsprozessen besondere Vorsicht walten zu lassen. Eine regelmäßig durchzuführende Gefährdungsbeurteilung hilft, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und durch die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen zu entschärfen.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, in Laboren regelmäßig solche Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Grundlagen hierfür bilden u. a. die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Ersten Aufschluss darüber, welche Aspekte bei der Gefährdungsbeurteilung im Labor zu berücksichtigen sind, liefern der Gefährdungskatalog der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) sowie die aktuellen Fassungen der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgelegten Informationen 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ und 213-086 „Biologische Labore“.
Gefährdungsbeurteilung in Laboren – auf Nummer sicher gehen!
Die Gefährdungsbeurteilung im Labor ist ein Prozess, der viel Fachwissen über die typischen Labortätigkeiten, die räumlichen Bedingungen, aber auch über die aktuelle Gesetzeslage erfordert.
Wer sich tagtäglich in den unternehmenseigenen Laboren bewegt, droht „betriebsblind“ zu werden und viele Gefahren einfach nicht mehr wahrzunehmen. Denn zu den typischen Gefährdungen durch den Umgang mit chemischen Substanzen kommen im Labor weitere Gesundheitsrisiken hinzu, die man vielleicht nicht immer direkt „auf dem Schirm“ hat, zum Beispiel:
- Räume mit unzureichender Beleuchtung oder Belüftung
- Unzureichender Brandschutz
- Unzureichende Fluchtwege
- Hohe Lärmbelastung
- Unerwartete Wechselwirkungen zwischen Gefahrstoffen
- Unergonomische Arbeitsplätze, die den Bewegungsapparat ungünstig belasten
- Psychische Belastungsfaktoren
- Fehlende oder mangelhafte Betriebsanweisungen
- Fehlende oder unzureichende Notfallausrüstungen
Als Arbeitgeber sind Sie bei der Gefährdungsbeurteilung in der Pflicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Labore von intern ausgebildeten Beschäftigten mit Fachexpertise oder externen Dienstleistern beraten zu lassen oder den gesamten Ablauf erfahrenen Labor-Experten wie Infraserv Höchst zu übertragen.