Türkei-REACH: Stoffe jetzt registrieren und Importstopp verhindern
Welche Fragen Sie bei einer Vermarktung unbedingt beantworten sollten
REACH: Ihr Zugang zur Marktfähigkeit
In vielen Ländern und Regionen regeln Chemikaliengesetze, welche Stoffe auf dem Markt zugelassen sind und welche nicht. In Europa ist dafür seit Juni 2007 die REACH-Verordnung maßgeblich. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet wie die Türkei: Türkei-REACH, Südkorea: K-REACH, Russland: Eurasian-REACH sowie seit Januar 2021 GB und China: UK-REACH und China-REACH.
Türkei: Worauf es bei der Stoffregistrierung jetzt ankommt
In der Türkei beispielsweise gilt seit Dezember 2017 Türkei-REACH. Gemäß diesem Gesetz müssen Unternehmen, die Stoffe in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr in der Türkei herstellen oder ins Land einführen möchten, diese Stoffe bis Ende 2023 registrieren lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, darf seine Stoffe nicht mehr in der Türkei vermarkten. Bei Verstößen drohen unter anderem Importverbote.
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten Sie die Registrierung sorgfältig planen. Je schneller Sie handeln, desto mehr Planungssicherheit haben Sie. Daher sollten Sie im Vorfeld folgende Fragen klären:
- Inwieweit besteht die Möglichkeit, für Ihren Stoff Ausnahmeregelungen geltend zu machen?
- Ist eine Neuregistrierung überhaupt erforderlich oder reicht es für Sie, sich an einer bestehenden Registrierung mittels Datenteilung (Kauf eines LoA) zu beteiligen?
- Wie ist Ihre Rolle? Sind Sie Mitregistrant oder federführender Registrant?
- Welche Daten benötigen Sie als federführender Registrant oder Mitregistrant?
- Wie kommunizieren Sie mit anderen potenziellen Registranten?
- Haben Sie Daten oder Studien, die Sie einbringen möchten oder sollten?
- Welche Daten fehlen möglicherweise? Sind alle nötigen chemisch-analytischen Untersuchungen gemacht?
- Wurden eventuell Stoffe vergessen, die nachträglich vorregistriert werden sollten?
So unterstützen wir Sie
Bei der Beantwortung der Fragen unterstützen wir Sie gerne. Falls Ihr Unternehmen nicht in der Türkei ansässig ist, können Sie einen Alleinvertreter (Only Representative, OR) benennen, der alle Aufgaben bezüglich der Registrierung wahrnimmt. Auch diese Rolle übernehmen wir sehr gerne für Sie.
Unsere REACH-Excellence – damit Sie auf der sicheren Seite sind
Wir sind mit allen rechtlichen Länderbesonderheiten vertraut und sichern Ihnen den Marktzugang für Ihre Produkte, indem wir uns um die nötigen Daten, Dokumente sowie Registrierungen und Notifizierungen kümmern.