Revision der CLP-Verordnung – was Unternehmen jetzt bei der Produktkennzeichnung beachten müssen
Mit der aktualisierten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) kommen auf Unternehmen neue Kennzeichnungsvorschriften zu, die es in sich haben.
Ende April hat das EU-Parlament den Entwurf der überarbeiteten CLP-Verordnung angenommen. Sobald auch der EU-Rat diesem zugestimmt hat, wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Was sich ändert
Im Zuge der CLP-Revision ergeben sich für Unternehmen neue Verpflichtungen. Diese betreffen besonders die C&L-Meldungen, d.h. den Eintrag in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification and Labelling Inventory, C&L), die neuen Anforderungen für Werbung und Onlineshops sowie Klarstellungen zu Pflichten in Bezug auf die PCN-Meldung. Eine besondere Herausforderung werden die neuen Regeln zur Produktkennzeichnung sein.
Wie Etiketten zu gestalten sind
Dabei geht es in erster Linie darum, die Lesbarkeit der Etiketten zu verbessern:
- Mindestgrößen für Schrift und Zeilenabstand in Abhängigkeit des Fassungsvermögens der Verpackung (Anhang I, Abschnitt 1.2.1.4. Tabelle 1.3),
- Verwendung einer einzigen Schriftart ist erlaubt und
- Hintergrund des Etiketts muss weiß sein.
Schon jetzt ist absehbar, dass Unternehmen durch die strengen Mindestanforderungen an das Etikettendesign an ihre Grenzen kommen. Auf Grund der großen logistischen und technischen Komplexität der Aufgabe sollten Sie sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen.
Das digitale Label kommt
Als Ergänzung zum Etikett soll auch künftig ein digitales Kennzeichnungsetikett eingeführt werden. Durch diese Digitalisierung wird die CLP-Verordnung an die Anforderungen beim Online-Handel und/oder dem Handel mit Nachfüllprodukten angepasst. Das Label informiert zum Beispiel über Gefahren und Sicherheitsanweisungen beim Verkauf von Nachfüllchemikalien. Die genauen Anforderungen werden in Titel III der CLP-Verordnung ergänzt (Kapitel 3, Artikel 34a, 34b).
Die Fristen immer im Hinterkopf
Die finale Verabschiedung der Revisionsverordnung wird nach der Sommerpause in Brüssel erwartet. Damit die Unternehmen Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften haben, werden in der Verordnung Übergangsfristen zwischen 18 und 48 Monaten nach Inkrafttreten für die verschiedenen neuen Anforderungen festgeschrieben.
Wer wir sind
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
Was wir für Sie tun
- Wir analysieren den Status Quo und planen gemeinsam mit Ihnen die nötigen Schritte.
- Wir beraten Sie zur korrekten Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen.
- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der geänderten C&L-Meldungen, neuen Anforderungen an Werbung und Online-Shops und allen weiteren neuen Anforderungen.
- Wir überprüfen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB) und übernehmen auf Wunsch auch das komplette SDB-Management.
Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf.