Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Als Berufskraftfahrer tragen Sie große Verantwortung und müssen daher alle 5 Jahre den Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung erbringen. Nach Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 Nummer 1 und 2) sind dafür ärztliche Untersuchungen und zu bestimmten Zeitpunkten auch spezielle Leistungstests verpflichtend.
Das Arbeitsmedizinische Zentrum der Infraserv Höchst bietet Berufkraftfahrern alle notwendigen Untersuchungen und Tests aus einer Hand an, selbst verkehrsmedizinische Gutachten, die bei bestimmten Fragestellungen eingeholt werden müssen, können bei uns in Auftrag gegeben werden. Ein weiteres Plus: Unsere Ambulanz liegt verkehrsgünstig auf dem Gelände des Industrieparks Höchst: zwischen Frankfurt und Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zum Flughafen. Über die großen Verkehrsadern im Rhein-Main-Gebiet sind wir gut zu erreichen. Und auch Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Unsere Leistungen
- Ärztliche Untersuchung
- Sehtest
- Perimetrietest
- Psychometrische Tests
- Verkehrsmedizinische Gutachten
Welche Untersuchungen müssen Sie nachweisen?
Klasse C, C1, CE, C1E
Erstuntersuchung: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung
Dauer: 1 – 2 h
Klasse D, D1, DE, D1E
- Erstuntersuchung: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung und psychometrischer Test
- Verlängerung: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung
- Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahrs: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung und psychometrischer Test
Dauer: 1,5 h/2 h
Personenbeförderung (Taxi)
- Erstuntersuchung: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung und psychometrischer Test
- Verlängerung: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung
- Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs: Seh- und Perimetrietest sowie ärztliche Untersuchung und psychometrischer Test
Dauer: 1,5 h/2 h