BESUCHER UND FREMDFIRMEN
Sicherheitshinweise
Auf dem Gelände des Industrieparks Höchst gelten Regeln, deren Einhaltung notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarn und der Umwelt zu gewährleisten. Bitte beachten Sie daher die folgenden Sicherheitshinweise und Vorgaben:
- Sicherheitsfilm
- Vorschriften für Fremdfirmen zum Verhalten im Industriepark Höchst (PDF)
- Sicherheitsinformationen und Verhaltensregeln für den Industriepark Höchst (PDF)
- Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen (für Vorgesetzte) (PDF)
- Sicherheitsrichtlinien
Besucher
Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen organisierte Besuchstermine dar.
Die Voranmeldung von Besuchern erfolgt grundsätzlich nur über einen Gastgeber aus einem der im Industriepark Höchst tätigen Unternehmen. Ohne Voranmeldung ist ein Einlass nur mit Zustimmung des Gastgebers aus dem Industriepark Höchst möglich.
